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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrages möglich

Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich noch aufgestockt werden kann.

Geht man nach der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, kann ein Investitionsabzugsbetrag nur in einem Jahr geltend gemacht werden und damit nicht nachträglich aufgestockt werden. Ganz anders sieht das das Niedersächsische Finanzgericht, das einem Unternehmer die nachträgliche Aufstockung ausdrücklich genehmigt hat, solange die Höchstgrenze für den Investitionsabzugsbetrag noch nicht erreicht ist. Das Gesetz enthalte keine entsprechende Einschränkung, und auch rechtssystematisch würde die Beschränkung keinen Sinn machen, zumal es bei der Vorgängervorschrift (Ansparabschreibung) möglich war, die Rücklagenbildung beliebig über den Ansparzeitraum zu verteilen. Die Argumentation des Finanzgerichts ist schlüssig, trotzdem muss sich jetzt der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen.


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