Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Gebrauchter Pkw ist kein persönliches Gepäck
Die Zoll-Freigrenze für persönliches Gepäck gilt nicht für einen Gebrauchtwagen, dessen Kaufpreis unter der Freigrenze liegt.
Reisemitbringsel im persönlichen Gepäck sind bis zu einem Wert von 300 Euro eigentlich von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit. Auf diese Regelung hatte sich auch der Käufer eines Gebrauchtwagens berufen, der seinen Pkw für 250 Euro in der Schweiz erworben hatte. Sowohl beim Zollamt als auch beim Finanzgericht Baden-Württemberg stieß er jedoch mit diesem Argument auf taube Ohren. Ein Kfz sei nun einmal ein Transportmittel und damit schon aufgrund seiner Größe nicht als Gepäckstück im Sinne des Befreiungstatbestands anzusehen.
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