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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, weil sie auch bei Fremdfinanzierungen zu erheblichen Belastungen führen kann.

Als Teil der Unternehmensteuerreform 2008 wurde auch die Zinsschranke eingeführt, die seither den Betriebsausgabenabzug von Zinsaufwendungen von mehr als 3 Mio. Euro begrenzt. Das Finanzgericht Münster hat nun ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke geäußert. Auch wenn die Zinsschranke in erster Linie missbräuchliche konzerninterne Gewinnverlagerungen verhindern soll, führe sie ebenso bei üblichen Fremdfinanzierungen zu einer erheblichen Belastung. Das Gericht hält es daher für zweifelhaft, dass die Zinsschranke dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit entspricht.


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