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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zinsen nach Immobilienverkauf als nachträgliche Werbungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie auch nach deren Verkauf noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar.

Letztes Jahr hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Schuldzinsen auch nach dem Verkauf einer Immobilie noch als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sein können. Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt mit diesem Urteil befasst und die Finanzämter angewiesen, das Urteil grundsätzlich anzuwenden. Allerdings stellt das Ministerium drei Bedingungen dafür, dass die Zinsen abziehbar sind.

So muss die Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft worden sein. Außerdem sind nur Zinsen aus Darlehen abziehbar, zu deren Tilgung der Veräußerungserlös nicht ausreicht. Die dritte Voraussetzung ist, dass die Absicht, weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht bereits vor dem Verkauf der Immobilie aus anderen Gründen weggefallen ist.


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