Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Gebäudeteile als selbstständige Wirtschaftsgüter
Auch für die - inzwischen leider abgeschaffte - Investitionszulage können Gebäudeteile als selbstständige Wirtschaftsgüter gelten
Investitionszulagen für Mietwohnungen gibt es zwar seit einigen Jahren nicht mehr, für die Altfälle hat der Bundesfinanzhof jetzt aber wieder eine hilfreiche Entscheidung gefällt. Danach sind die ertragsteuerlichen Grundsätze, nach denen ein Gebäude in so viele Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden kann, wie einzelne Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, auch im Investitionszulagenrecht anwendbar. Der Kläger konnte sich damit zumindest für einen Teil der Immobilie die Investitionszulage sichern, nachdem das gesamte Gebäude nicht innerhalb des Begünstigungszeitraums hätte fertiggestellt werden können.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren