Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Ansprüche gegen den Erblasser als Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzamt muss eine Forderung des Erben gegen den Erblasser nur dann als Nachlassverbindlichkeit akzeptieren, wenn der Erblasser durch die Forderung tatsächlich wirtschaftlich belastet war.
Damit eine Forderung des Erben gegen den Erblasser als Nachlassverbindlichkeit anerkannt wird, muss sie nach Meinung des Saarländischen Finanzgerichts den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn die Forderung bereits verjährt ist oder vom Erben nie gegenüber dem Erblasser geltend gemacht wurde.
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