Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Umsatzsteuerpflicht einer Abstandszahlung

Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.

Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Auch Abstandszahlungen zwischen Vermieter und Mieter einer Immobilie sind umsatzsteuerfrei. Dagegen hält das Finanzgericht München eine Abstandszahlung für umsatzsteuerpflichtig, die für den Verzicht auf eine gesetzlich oder vertraglich bestehende Rechtsposition gezahlt wird. Im Streitfall ging es um eine Abstandszahlung dafür, dass der Empfänger der Zahlung den Kauf einer Immobilie nicht weiter verfolgt.


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