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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Übungsraum eines Musikers als häusliches Arbeitszimmer

Auch der Übungsraum eines Berufsmusikers kann ein häusliches Arbeitszimmer sein und unterliegt damit der steuerlichen Abzugsbeschränkung.

Nicht jedes Arbeitszimmer muss eine typische Büroausstattung haben. Auch der Übungsraum eines Berufsmusikers, der der Lagerung von Partituren, CDs und musikwissenschaftlicher Literatur sowie dem Präparieren des Instruments und dem Einstudieren der Musik dient, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ein häusliches Arbeitszimmer. Für die klagende Musikerin war das Urteil in diesem Fall nicht erfreulich, weil für ein Arbeitszimmer die steuerliche Abzugsbeschränkung greift. Das Finanzgericht ging zuvor noch davon aus, dass es sich bei dem Raum eher um eine Art Tonstudio handelt und hatte die vollen Kosten zum Abzug zugelassen.


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