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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für eine Asbestsanierung können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Aufwendungen für Asbest-Sanierungsmaßnahmen an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie vor der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen ein amtliches Gutachten haben erstellen lassen, das eine konkrete Gesundheitsgefahr für Sie und Ihre Familie durch eindringende Asbestfasern nachweist.


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