Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Vorläufigkeitsvermerk zur Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer
Steuerbescheide sollen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch vorläufig ergehen, soweit es die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2008 betrifft.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Gewerbesteuer erweitert. Bund und Länder haben beschlossen, dass Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide zukünftig nur noch vorläufig ergehen, soweit es die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben betrifft. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage ist also nicht mehr zwingend ein Einspruch gegen die Steuerbescheide der Jahre ab 2008 nötig, um die Bescheide offen zu halten.
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