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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Finanzverwaltung erkennt Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit an

Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass die Einkommensteuer des Todesjahrs ebenfalls eine Nachlassverbindlichkeit ist.

Vor einigen Monaten hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die für das Todesjahr anfallende Einkommensteuer zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört, auch wenn sie zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden ist. Trotz des traurigen Kontexts ist diese Änderung der Rechtsprechung höchst erfreulich für die Steuerzahler, weil die Erbschaftsteuer dadurch fast immer niedriger ausfällt.

Im Einzelfall kann das einen erheblichen Betrag ausmachen - vor dem Bundesfinanzhof wurde beispielsweise um einen Einkommensteuerbetrag in Millionenhöhe gestritten. Noch erfreulicher ist, dass auch die Finanzverwaltung das Urteil akzeptiert: Die Finanzämter sind angewiesen, die gegenteilige Vorgabe in den Erbschaftsteuerrichtlinien nicht mehr anzuwenden, und zwar in allen noch offenen Fällen.


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