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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Yogakurse sind keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung
Solange sie nicht ärztlich verordnet sind, sind Yogakurse keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen gehören zwar auch Leistungen, die zum Zweck der Vorbeugung erbracht werden, wie vorbeugende Untersuchungen, ärztliche Maßnahmen für Personen, die an keiner Krankheit leiden, und Leistungen, die zum Schutz und zur Aufrechterhaltung der Gesundheit erbracht werden. Allerdings zählen dazu nicht Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe im Sinne des Sozialrechts, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen sollen.
Demzufolge sind auch Yogakurse keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen, wenn die Leistungen zwar teilweise von der Krankenkasse ersetzt werden, von dieser aber lediglich als Leistung zur Prävention und Selbsthilfe eingeordnet und nicht ärztlich verordnet waren.
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