Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Sponsoring im Umsatzsteuerrecht

Hält sich beim Sponsoring die Nennung des Sponsors im Rahmen, besteht kein Grund, von einer umsatzsteuerpflichtigen Werbeleistung für den Sponsor auszugehen.

Sponsoring ist für viele Vereine eine unabdingbare Geldquelle. Allerdings stellt sich die Frage, ab wann das Sponsoring eher eine umsatzsteuerpflichtige Werbeleistung für den Sponsor ist, die den Verein zwingen würde, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Frage jetzt beantwortet: Weist der Empfänger auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hin, erbringt er insoweit keine Leistung im Rahmen eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausches. Der Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen. Diese Regelung gilt für alle ab dem 1. Januar 2013 verwirklichten Sachverhalte.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.