Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Pauschale für Schönheitsreparatur ist keine Handwerkerleistung
Eine pauschale Zahlung für Schönheitsreparaturen, die unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Arbeiten anfällt, ist nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
Leistet der Mieter an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, ist die Zahlung nicht als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt. Das gilt zumindest dann, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt, meint der Bundesfinanzhof.
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