Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen
Dass für die Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen der normale Steuersatz statt der Abgeltungsteuer gilt, hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungsgemäß.
Seit 2009 unterliegen die meisten Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Eine Ausnahme gilt unter anderem für Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen. Mit dieser Regelung musste sich das Finanzgericht Niedersachsen befassen und kam zu dem Ergebnis, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Es besteht also kein Anspruch darauf, auch auf Zinsen aus Angehörigendarlehen den Steuersatz der Abgeltungsteuer anzuwenden. Die Kläger haben jetzt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt in der Hoffnung, dass der zu einem anderen Ergebnis kommt.
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