Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
Nicht jeder Leiharbeitnehmer kann sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen, dass ein Leiharbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat ein Leiharbeitnehmer eigentlich keine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale ansetzen. Das gilt aber nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht für einen Leiharbeitnehmer, der dauerhaft bei einem konzernverbundenen Unternehmen eingesetzt wird. Die Frage liegt jetzt in der Revision dem Bundesfinanzhof vor.
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