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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Trotz der Gesetzesänderung Ende 2010 hält das Finanzgericht Münster Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer auch weiterhin für steuerfrei.

Wieder einmal hat ein Finanzgericht über die Steuerpflicht von Erstattungszinsen entschieden. Das besondere an den beiden Urteilen des Finanzgerichts Münster ist, dass hier zum ersten Mal ein Finanzgericht ganz klar erklärt, dass die Zuordnung der Einkommensteuer und damit auch der darauf entfallenden Zinsen zum nichtsteuerbaren Bereich Vorrang hat. Damit wäre die mit dem Jahressteuergesetz 2010 eingefügte Regelung, die die Erstattungszinsen zu Kapitaleinkünften erklärt, wirkungslos. Eine weitere Besonderheit des Urteils ist, dass es sich auch auf eine Zeit erstreckt, in der Nachzahlungszinsen noch als Sonderausgaben abziehbar waren. Selbst dann seien Erstattungszinsen steuerfrei, meint das Gericht. Wie nicht anders zu erwarten, muss nun der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren entscheiden.


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