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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf

Einige Bundesländer gewähren mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf.

Inzwischen befassen sich Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht in mehreren Verfahren mit der Frage, ob der Untergang des Verlustvortrags beim Mantelkauf verfassungsgemäß ist. Daher hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein nun seine Finanzämter angewiesen, zumindest dann Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn der Beteiligungserwerb nicht mehr als 50 % der Anteile umfasst, und der Antragsteller ein berechtigtes Interesse geltend macht, beispielsweise weil sonst die Insolvenz droht.


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