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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Gemischt genutzte Räume sind nicht anteilig Arbeitszimmer

Die anteilige Miete für Küche, Bad und andere gemischt genutzte Räume lässt sich nicht als Teil der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen.

Frechheit siegt nicht immer - diese Lektion musste ein Architekt beim Finanzgericht Düsseldorf lernen. Er wollte nämlich neben den eigentlichen Arbeitszimmerkosten auch einen Teil der auf gemischt genutzte Räume wie Bad, Flur und Küche entfallenden Miete ebenfalls als Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Das Gericht meint aber, dass allein die Existenz eines Arbeitszimmers noch nicht dazu führe, dass auch andere Räume anteilig als beruflich genutzt gelten. Das Gesetz lasse nun mal nur den Abzug für Räume zu, die als häusliches Arbeitszimmer eingestuft werden können, und daran ändert auch die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen nichts.


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