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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkünfte aus Eigenprostitution

Ob das älteste Gewerbe der Welt auch steuerrechtlich ein Gewerbe ist, beschäftigt jetzt den Großen Senat des Bundesfinanzhofs.

Dass dem Steuerrecht offenbar nichts Menschliches fremd ist, zeigt ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs. Der muss sich nämlich mit der ernst gemeinten, aber durchaus amüsanten Frage befassen, ob das älteste Gewerbe der Welt tatsächlich ein Gewerbe ist. Vor mehr als 40 Jahren hatte der Bundesfinanzhof nämlich entschieden, dass das Einkommen aus "gewerbsmäßiger Unzucht" zu sonstigen Einkünften führt. Nachdem ein Finanzamt die Einkünfte einer Prostituierten aber als gewerbliche Einkünfte - einschließlich der damit verbundenen Gewerbesteuerpflicht - behandelt hat, will der Bundesfinanzhof nun aber prüfen, ob die alte Einordnung noch Bestand hat. Er hat deshalb die Frage dem Großen Senat vorgelegt.


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