Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung
Auch Hundebetreeung kommt grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Frage - wenn sie denn im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster kommen auch die Kosten für einen Hundesitter prinzipiell als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung in Frage. Allerdings hatte der Hundebesitzer im Streitfall trotzdem Pech, weil bei ihm die Hunde vom Betreuungsservice abgeholt und nach der Rückkehr des Besitzers wieder zurückgebracht wurden. Eine Betreuung in der Wohnung oder im Garten des Besitzers fand nicht statt, und damit scheitert der Steuerabzug daran, dass die Dienstleistung nicht im Haushalt des steuerzahlenden Herrchens ausgeübt wurde.
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