Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Schulgeld an schweizerische Privatschule nicht abziehbar
Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.
Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. In diesem Verbot sieht der Bundesfinanzhof keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit, denn das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen in der EU oder im EWR. Nur wenn die Privatschule eine staatlich genehmigte Ersatzschule oder eine anerkannte Ergänzungsschule wäre, käme ein Abzug auch bei dem in der Schweiz gezahlten Schulgeld in Frage.
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