Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fährverbindung zählt für die kürzeste Straßenverbindung

Der Bundesfinanzhof meint, dass bei der Bestimmung der kürzesten Straßenverbindung für die Entfernungspauschale auch eine Fährverbindung zählt.

Bei der Bestimmung der kürzesten Straßenverbindung für die Entfernungspauschale ist auch eine Fährverbindung zu berücksichtigen, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Fährverbindung disqualifiziert sich also nicht allein deshalb, weil es sich nicht um eine Straßenverbindung handelt. Allerdings sieht auch der Bundesfinanzhof ein, dass ein möglicherweise deutlich längerer Umweg trotzdem günstiger sein kann: Besonderheiten einer Fährverbindung wie Wartezeiten, technische Schwierigkeiten oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb können dazu führen, dass eine andere Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger" anzusehen ist als die kürzeste Verbindung über die Fähre, meinen die Richter.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.