Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Anteilige Zurechnung der Baukosten zur Photovoltaikanlage

Anders als beim Vorsteuerabzug können bei der Einkommensteuer nicht Teile der Gebäudekosten den Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage zugeschlagen werden.

Wieder einmal hat sich ein Finanzgericht mit den Kosten für eine Photovoltaikanlage befassen müssen. Dem Finanzgericht Köln lag die Frage vor, ob die Herstellkosten für das Gebäude, auf dem die Anlage montiert ist, anteilig der Anlage zuzuordnen sind. Diese Frage hat das Gericht verneint, weil zum einen kein geeigneter Aufteilungsmaßstab existiert und zum anderen alle Aufwendungen für die Errichtung und die Unterhaltung des Gebäudes in genau derselben Höhe auch ohne die Photovoltaikanlage anfallen würden. Die Urteile des Bundesfinanzhofs, in denen ein anteiliger Vorsteuerabzug für die Baukosten des Gebäudes zugelassen wird, lassen sich also nicht auf die Einkommensteuer übertragen, weil sie auf Gründen beruhen, die spezifisch für die Umsatzsteuer gelten.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.