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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Alte Kontonummern sollen bis 1. Februar 2016 weitergelten

Damit die Umstellung auf das europäische SEPA-Verfahren nicht auf einen Schlag zahlreiche Bankkunden vor vollendete Tatsachen stellt, soll ein SEPA-Begleitgesetz nun die Nutzung alter Kontonummern und des bisherigen Lastschriftverfahrens noch bis Anfang 2016 ermöglichen.

Bankkunden in Deutschland sollen für eine Übergangszeit weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen, soll für eine Übergangszeit weiter genutzt werden dürfen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde jetzt in den Bundestag eingebracht. Ohne dieses SEPA-Begleitgesetz müsste das ELV zum 1. April 2014 wegen nicht mehr vorhandener EU-Kompatibilität wegfallen, was vor allem dem Einzelhandel nur wenig Zeit für die Umstellung lassen würde.


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