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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Ferienjob kann Kindergeld kosten

Auch wenn die Einkommensprüfung beim Kindergeld seit diesem Jahr abgeschafft ist, gibt es immer noch Einschränkungen für die Berufstätigkeit volljähriger Kinder.

Passend zur anstehenden Ferienzeit weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. darauf hin, dass zumindest in bestimmten Fällen ein Ferienjob den Kindergeld-Anspruch der Eltern gefährdet. Zwar gibt es jetzt keine Einkommensprüfung mehr beim Kindergeldanspruch. Allerdings müssen diejenigen aufpassen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt sind. Für sie gilt stattdessen eine zeitliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche, wenn sie - etwa im Laufe einer weiteren Ausbildung - noch hinzuverdienen. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind nur Tätigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem Mini-Job.


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