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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erweiterte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Unterüberschrift

Neben dem Jahressteuergesetz 2013 hat die Bundesregierung auch den Entwurf für ein Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz enthält unter anderem Änderungen bei der Kfz-Steuer, bei der eine erweiterte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge geplant ist:

  • Die Steuerbefreiung für reine Elektro-Pkw wird bei einer erstmaligen Zulassung bis zum 31. Dezember 2015 von derzeit fünf auf zehn Jahre verlängert.

  • Zukünftig soll die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen gelten, also nicht mehr nur für Elektro-Pkw.

  • Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bei der erstmaligen Zulassung zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2020 für fünf Jahre fortgeführt.

Außerdem soll künftig die verkehrsrechtliche Feststellung zur Einstufung in Fahrzeugklassen auch für die Kfz-Steuer übernommen werden.


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