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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Bauzeitzinsen als Herstellungskosten

Können Zinsen während der Bauzeit nicht als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, weil die Vermietungsabsicht erst später entsteht, dann zählen sie zu den abschreibbaren Herstellungskosten.

Auf die Bauzeit entfallende Zinsen für ein Vermietungsobjekt können normalerweise schon während der Bauzeit als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden. Schwieriger wird es, wenn der Immobilienbesitzer sich erst nach der Fertigstellung entscheidet, das Objekt zu vermieten. In diesem Fall können die Zinsen nach Ansicht des Finanzgerichts München den Herstellungskosten zugeschlagen und damit über die Abschreibung für die Immobilie steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt hat gegen dieses Urteil jetzt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, weil der Besitzer im Streitfall die Immobilie eigentlich verkaufen wollte und sich erst einige Jahre später zur Vermietung entschlossen hatte.


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