Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.

Die Pflicht der Unternehmer, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Der Bundesfinanzhof ist überzeugt, dass die Regelung verhältnismäßig ist und innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt. Allerdings darf das Finanzamt bei Konzerngesellschaften den Antrag, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Papierform abgeben zu dürfen, nicht einfach mit dem Hinweis auf den Internetzugang anderer Konzerngesellschaften ablehnen.


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