Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers

Bei einer erheblichen Pflichtverletzung ist die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.

Der Bundesgerichtshof hat die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Der Geschäftsführer trägt für die Ordnungsmäßigkeit und die Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Gesellschaft die Verantwortung. Folglich benötigt er keinen Hinweis, dass er sich an die Gesetze, die Satzung und die in seinem Dienstvertrag niedergelegten Pflichten zu halten hat. Bei einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers darf die für die Kündigung zuständige Gesellschafterversammlung oder der zuständige Aufsichtsrat sofort eine fristlose Kündigung aussprechen. Allerdings muss es sich um eine erhebliche Pflichtverletzung handeln. Im entschiedenen Fall hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsgrundstücke zu billig verkauft.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.