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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Weil Kapitalgesellschaften keine außerbetriebliche Sphäre haben, kann das Urteil zur Steuerfreiheit von Erstattungszinsen nicht von der Einkommen- auf die Körperschaftsteuer übertragen werden.

Anders als bei der Einkommensteuer hält der Bundesfinanzhof die Erstattungszinsen bei der Körperschaftsteuer grundsätzlich für steuerpflichtig. Das Urteil, mit dem der Bundesfinanzhof die Erstattungszinsen bei der Einkommensteuer für nicht steuerbar erklärt hat, sei nicht auf Kapitalgesellschaften übertragbar, weil sie über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen. Dem Vernehmen nach will der Kläger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, auch wenn der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss die Ansicht vertritt, dass der Gesetzgeber nicht zu einer rechtsformneutralen Ausgestaltung der Besteuerungsvorschriften verpflichtet sei.


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