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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vermietungsabsicht bei einem geplanten Verkauf

Ein einzelner Vermietungsversuch genügt nicht, um neben dem geplanten Verkauf ein Vermietungsabsicht nachzuweisen.

Hat ein Immobilienbesitzer einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt, genügt es für den Nachweis einer gleichzeitigen Vermietungsabsicht nicht, dass er lediglich eine sich zufällig ergebende Chance nutzt, um die Wohnung zur Vermietung anzubieten, wenn es tatsächlich nicht zur Vermietung kommt und weitere Vermietungsbemühungen nicht nachgewiesen werden. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Klage eines Immobilienbesitzers abgewiesen, der Werbungskosten für seine Eigentumswohnung von fast 12.000 Euro geltend machen wollte.


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