Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Reality-Show führt zu Arbeitslohn
Weil ein Superstar für seinen Gewinn ordentlich schuften muss, sieht der Bundesfinanzhof darin ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, für das entsprechend Steuern fällig werden.
Mit dem Titel "Finanzamt holt sich Dschungel-Prämie" hat die FTD über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs berichtet. Der hatte nämlich entschieden, dass die Gewinner von Reality-Shows wie DSDS und Dschungelcamp ihren Gewinn versteuern müssen. Weil die Teilnehmer über Wochen oder Monate an den Shows teilnehmen und es klare Verträge zur Teilnahme gibt, stuft der Bundesfinanzhof den Gewinn nun als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ein.
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