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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Finanzverwaltung bekommt vorerst keine Amazon-Daten

Die Finanzverwaltung ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, von Amazon eine Aufstellung der Marketplace-Anbieter zu bekommen.

Von eBay verlangt die Finanzverwaltung schon länger regelmäßig Daten über die Aktivitäten fleißiger Verkäufer. Mit einem ähnlichen Ansinnen ist sie nun beim Internethändler amazon.de vorerst gescheitert. Per Sammelauskunftsersuchen wollte die Finanzverwaltung eine Liste aller Marketplace-Anbieter mit einem Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro sowie eine Aufstellung aller Kauf- und Abrechnungsvorgänge dieser Händler. Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Finanzverwaltung nun jedoch vorerst gestoppt. Sicher vor dem Finanzamt sind die Verkäufer deswegen allerdings noch nicht, denn das Gericht hat sich nicht dazu geäußert, ob das Auskunftsersuchen überhaupt zulässig ist. Es hat lediglich festgestellt, dass die Finanzverwaltung beim deutschen Amazon-Ableger an der falschen Adresse ist, weil die Händlerdaten nicht in Deutschland, sondern bei der Konzernmutter in Luxemburg liegen. Über die Frage nach der Zulässigkeit solcher Auskunftsersuchen muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.


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