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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen

Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.

Kurzfristig hat die Regierungskoalition eine Ergänzung in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen. Dadurch soll die private Nutzung von Software des Arbeitgebers steuerfrei gestellt werden. Gleiches gilt für die Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten wie Smartphones oder Tablets. Es ist zwar fraglich, ob die Änderung im Fall von Smartphones wirklich nötig ist, denn das Einkommensteuergesetz stellt schon jetzt die private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten steuerfrei. Dass Smartphones keine Telekommunikationsgeräte sind, hat bisher selbst die Finanzverwaltung nicht behauptet. Allerdings schafft die Änderung Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zumal der technische Fortschritt womöglich schon bald neue Geräteklassen hervorbringt.


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