Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten überhaupt verfassungsgemäß ist.
Das Finanzgericht Hamburg hat seine Zweifel daran, dass die neu geregelte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungsgemäß ist. Weil es der Ansicht ist, dass hier ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vorliegt, der eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerzahler verlangt, hat es diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren