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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Werbungskostenabzug für eine Arbeitsecke

Die Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten.

Ob auch die Kosten für eine Arbeitsecke im Wohnzimmer als häusliches Arbeitszimmer steuerlich abziehbar ist, bleibt weiter umstritten. Das Finanzgericht Sachsen hat einem Lehrer den entsprechenden Werbungskostenabzug verweigert und sich damit der Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg angeschlossen. Dagegen hatte das Finanzgericht Köln keine Probleme damit, Miete und andere Kosten für das Wohnzimmer mit der Arbeitsecke anteilig zu berücksichtigen. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof, denn das Finanzgericht hat wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen.


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