Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Vermietung mit Verkaufsabsicht
Eine Vermietung mit Verkaufsabsicht führt nicht automatisch dazu, dass der Werbungskostenabzug wegfällt.
Die mit der Vermietung einer Immobilie verbundenen Kosten sind auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Immobilie bereits verkauft werden soll, aber auf Wunsch des potentiellen Käufers zunächst an diesen vermietet wird. Voraussetzung ist allerdings, dass bei einer vertragsgemäßen Abwicklung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten anfallen würde. Mit dieser Entscheidung gab das Finanzgericht Münster einer Immobilienbesitzerin recht, bei der letztlich doch ein Werbungskostenüberschuss entstand, weil der vorgesehene Käufer in betrügerischer Absicht gehandelt hatte.
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