Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Deutschland soll Umsatzsteuer auf Kunstgegenstände ändern

Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, zukünftig für Kunstgegenstände den vollen Umsatzsteuersatz zu verlangen.

Derzeit gilt in Deutschland für den Verkauf oder die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Die EU-Kommission hat Deutschland nun förmlich aufgefordert, diese Vorschrift entsprechend zu ändern, weil sie mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Die Vorschriften der EU enthalten ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. In diesem Verzeichnis sind Kunstgegenstände und Sammlungsstücken allerdings nicht enthalten. Der Bundesregierung bleiben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion, dann kann die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof klagen.


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