Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Teilwertabschreibung auf Aktien
Der Bundesfinanzhof präzisiert seine Rechtsprechung zur Teilwertabschreibung auf Aktien und kippt die rigiden Anforderungen der Finanzverwaltung.
Noch einmal hat sich der Bundesfinanzhof mit der Teilwertabschreibung auf Aktien befasst und seine Rechtsprechung dazu präzisiert. Von den rigiden Vorgaben der Finanzverwaltung hält der Bundesfinanzhof dabei wenig: Statt eines Kursverlusts von mindestens 40 % fordert der Bundesfinanzhof für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung lediglich, dass der Kursverlust zum Bilanzstichtag die Bagatellgrenze von 5 % überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es nicht an.
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