Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR ist wirksam und nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch nicht unverhältnismäßig.
Schlechte Nachrichten für die Gegner der ungeliebten Anlage EÜR kommen vom Bundesfinanzhof. Der hält nämlich die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR für wirksam und verhältnismäßig. Außerdem folgt er dem Argument der Finanzverwaltung, dass die Abgabepflicht der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dienen würde. Immerhin stellt er auch fest, dass die Aufforderung zur Einreichung der Anlage EÜR ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist, auch wenn die Anfechtung nach diesem Urteil in der Regel wenig bringen wird.
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