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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Paaren

Das Finanzgericht Münster hat unverheirateten Paaren den Nachweis einer doppelten Haushaltsführung etwas erleichtert.

Unverheiratete Paare haben immer mehr Schwierigkeiten, das Finanzamt dazu zu bewegen, eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen. Gute Nachrichten kommen nun vom Finanzgericht Münster, denn das hat nun bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die doppelte Haushaltsführung anerkannt, obwohl sich die Frau nicht an den Kosten der gemeinsamen Wohnung beteiligt hatte. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und eine Meldung als Erstwohnsitz sind für eine doppelte Haushaltsführung nicht zwingend erforderlich. Das seien nur Indizien, die für eine doppelte Haushaltsführung sprechen, meint das Gericht. Allerdings hat das Gericht auch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, der den Fall nun wohl ebenfalls wird beurteilen müssen.


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