Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung
Auch für Kosten für die Neuanlage eines Gartens gewährt der Bundesfinanzhof die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
Nachdem das Finanzamt die Gartenarbeiten nicht zum Steuerabzug zulassen wollte, zog eine Familie vor Gericht. Das Finanzamt argumentierte, in diesem Fall dienten die Handwerkerleistungen nicht der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung, sondern der Herstellung des Gartens. Der Bundesfinanzhof sah das anders: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten. Dabei ist es ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.
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