Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einbringung einer privaten Verbindlichkeit als Gestaltungsmodell
Mit einem interessanten Modell lassen sich Darlehenszinsen für ein privat genutztes Haus zumindest teilweise steuerlich geltend machen.
Ein interessantes Steuersparmodell hat jetzt der Bundesfinanzhof abgesegnet: Ein Immobilienbesitzer übertrug ein vermietetes Mehrfamilienhaus an eine vermögensverwaltende Gesellschaft, deren Gesellschafter er und seine Ehefrau sind. Im Gegenzug übernahm die Gesellschaft die auf der Immobilie lastenden Darlehen, zu denen auch zwei Darlehen gehören, mit denen ein anderes, privat genutztes Gebäude finanziert wurde. Damit wird für die bisher nicht abziehbaren privaten Schuldzinsen ein neuer Veranlassungszusammenhang geschaffen: Sie sind nun durch die Vermietung veranlasst und zumindest teilweise steuerlich abzugsfähig.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren