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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Anrechnung von Steuererstattungen auf Hartz IV

Die Anrechnung von Steuererstattungen als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern ist verfassungsgemäß.

Eine Steuerzahlerin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Rückerstattung der Einkommensteuer wurde ihr als Einkommen angerechnet, was die Hartz IV-Leistungen entsprechend reduziert. Ihr Grundrecht auf Eigentum sei nicht verletzt, meint das Gericht, weil ihr die Steuererstattung schließlich nicht weggenommen worden sei, sondern nur die Sozialleistung gekürzt wurde, auf die ohnehin nur Anspruch besteht, wenn kein eigenes Einkommen verfügbar ist.


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