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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Investitionszulage für leer stehende Wohnung

Für Altfälle hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Leerstand alleine noch kein Grund ist, die Investitionszulage für Mietwohnungen zu streichen.

Investitionszulagen für Mietwohnungen gibt es zwar seit einigen Jahren nicht mehr, für die Altfälle hat der Bundesfinanzhof jetzt aber eine hilfreiche Entscheidung gefällt. Demnach kann die Investitionszulage auch dann gewährt werden, wenn die Immobilien während des fünfjährigen Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen. Voraussetzung ist lediglich, dass trotz des Leerstandes weiterhin eine Vermietungsabsicht besteht.


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