Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Musterverfahren zur Berechnungsgrundlage bei der 1 %-Regelung

Der Bundesfinanzhof muss jetzt prüfen, ob auch Gebrauchtwagen bei der 1 %-Regelung generell mit dem Listenneupreis anzusetzen sind.

Die Besteuerung von Firmenwagen steht auf dem Prüfstand. Der Bund der Steuerzahler teilt mit, dass beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig ist, mit dem geprüft werden soll, ob die Verwendung des Bruttolistenpreises als Berechnungsgrundlage für die 1 %-Regelung rechtmäßig ist. In dem Verfahren geht es um die Höhe des privaten Nutzungsvorteils für einen Gebrauchtwagen. Einsprüche beim Finanzamt ruhen aufgrund dieses Verfahrens nun zwangsläufig.


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