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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers

Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.

Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen für Ihr häusliches Arbeitszimmer einen Bürokostenzuschuss, so ist dies kein steuerfreier Auslagenersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Gewährung dieses Vorteils irgendwelche betrieblichen Gründe sprechen.

Zwischen steuerpflichtigem Werbungskostenersatz und steuerfreiem Auslagenersatz ist streng zu trennen. Ausnahmen wie beim Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers für Verbrauchsmaterial sind hier nicht zulässig.


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