Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Zweitwohnungsteuer für Pflegeheimbewohner unzulässig
Eine Kommune darf Pflegeheimbewohnern keine Zweitwohnungsteuer für ihre bisherige Wohnung abfordern.
Immer mehr Kommunen erheben eine Zweitwohnungssteuer. Dass man dabei aber auch über das Ziel hinausschießen kann, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen: Wer aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit zum Umzug in ein Pflegeheim gezwungen ist, kann nicht auch noch für seine bisherige Wohnung zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden, zumindest wenn die Wohnung allenfalls eine bescheidene Lebensführung ermöglicht.
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