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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen

Ein Finanzgericht hat wegen Zweifel an der Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Nachdem der Bundesfinanzhof im letzten Jahr festgestellt hat, dass Zinsen auf Steuererstattungen nicht steuerpflichtig sein können, hat der Fiskus prompt eine Rechtsprechungsänderung veranlasst, nach der die Zinsen weiter als steuerpflichtige Kapitalerträge gelten. Diese Änderung hatte das Finanzgericht Münster noch im letzten Jahr zunächst abgesegnet, weil die Gesetzesänderung lediglich eine Rechtslage wieder herstellt, die davor auch schon bestanden hat. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun aber mehr Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerpflicht geäußert und daher dem Kläger die Aussetzung der Vollziehung bewilligt. Gegen beide Entscheidungen ist nun die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.


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